Direktkredite sind zentraler Bestandteil unseres Finanzierungskonzeptes – angelehnt an das bewährte Konzept des Mietshäuser Syndikats. ~190 erfolgreich realisierte Immobilienkäufe durch Hausprojekte im Verbund des Mietshäuser Syndikats mit Hilfe von Direktkrediten sprechen für sich.
Was sind Direktkredite?
Direktkredite sind Darlehen die Menschen uns direkt, ohne den Umweg über eine Bank, leihen, zu Konditionen, die wir miteinander vereinbaren. Getreu dem Motto „lieber 1.000 Freund*innen im Rücken als eine Bank im Nacken“ leihen sympathisierende und solidarische Privatpersonen oder Gruppen uns also Geld und wissen damit auch, wofür es eingesetzt wird: den Kauf, Umbau oder Sanierung unserer Immobilien. Direktkredite sparen nicht nur Kapitalkosten und halten die Mieten auf einem erträglichen Niveau – eine Bank will schließlich nicht nur ihre Kosten, sondern auch ihre Gewinnspanne bezahlt haben – sie schließen auch die Finanzierungslücke zu einem Bankkredit, da dieses direkt geliehene Geld von einigen Banken als Eigenkapitalersatz akzeptiert wird. Zudem ermöglicht es Menschen, die unsere Idee gut finden, die Likedeelerei solidarisch zu unterstützen: Viele, die es sich leisten können, verlangen nur niedrige Zinsen oder verzichten sogar ganz auf eine Rendite.
Was hat eins als Unterstützer*in davon?
Ein Direktkredit ist eine Möglichkeit, sozial, nachhaltig und linkspolitisch Geld zu investieren. Es ist von Anfang an transparent, wofür das Geld verwendet wird, da es bei uns zweckgebunden liegt und für die Sicherung von Wohnraum verwendet wird. Bei uns ist das Geld sinnvoller untergebracht als in fragwürdigen Aktien und Fonds, die die Wachstumslogik des Finanzmarktes weiter ankurbeln. Wir bieten eine faire Verzinsung und flexible Laufzeiten und Kündigungsfristen. Wir agieren lokal und sind für persönliche Gespräche bei Fragen und Zweifeln ansprechbar.
Risiken & Nebenwirkungen:
Hinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko des Verlustes. Wir machen von der Ausnahmeregelung gemäß §2 Abs. 2 S. 1 VermAnlaG Gebrauch, wonach für die Vermögensanlage kein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligter Verkaufsprospekt erstellt wird. Weitergehende Informationen erhält der/die Anleger*in unmittelbar vom Anbieter oder Emittenten der Vermögensalnlage. Hinweis gemäß VermAnlG §13 (3a,b).
Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an die Direktkreditgeber_Innen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmerin gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger_Innen bedient und dann erst die Direktkreditgeber_Innen.